KMK-Beschlüsse zur gymnasialen Oberstufe

Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache müssen bis zum Abitur belegt werden.
"Für die Ausprägung der Studierfähigkeit sind drei Kompetenzbereiche von herausgehobener Bedeutung:
* Sprachliche Ausdrucksfähigkeit, insbesondere die schriftliche Darlegung eines konzisen Gedankengangs,
* verständiges Lesen komplexer fremdsprachlicher Sachtexte und
* sicherer Umgang mit mathematischen Symbolen und Modellen.
Zur Sicherung des Erwerbs dieser grundlegenden Kompetenzen sind die Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik in der Qualifikationsphase durchgehend zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen ... "
Jedenfalls im Prinzip. Es können aber bis zu 4 Kurse ersatzweise eingebracht werden, wenn gesichert ist, dass die entsprechenden Kompetenzen in den Ersatzfächern vermittelt werden.

Substitution.
Dabei dürfen aber pro Fach nicht mehr als 2 Kurse ersetzt werden, im 3. Abiturfach ist keine Ersetzung möglich. Die Ersetzungsmöglichkeit wird nach dem derzeitigen Stand in die künftige APO-GOSt NRW aufgenommen werden; interessierte Schulen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die darlegen, in welcher Weise durch diese Ersetzung die entsprechenden Kompetenzen vermittelt werden können. Im Richtliniendeutsch: Die Vermittlung der entsprechenden Kompetenzen muss "curricular abgesichert und systematisch ausgewiesen" sein.
Stellungnahme von LMR Dr. Acker vom Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW im Mitteilungsblatt 161 der Landeselternschaft der Gymnasien in NRW:
"Es geht nicht ... darum, die Verpflichtung auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache zu unterlaufen.
Es geht vielmehr darum, die Qualifikationen, die diesen Fächern zugeschrieben werden, auch in anderen Fächern nutzbar zu machen und dadurch bei bestimmten Profilen eine Intensivierung der Ausbildung zu erreichen. Zum Beispiel ... die Anrechnung eines anwendungsorientierten Kurses Physik, in dem mathematische Berechnungen im Vordergrund stehen, als Mathematikkurs, um zusätzlich ein weiteres mathematisches Angebot machen zu können."
In der Diskussion stellte Herr Dr. Acker weiter fest: Jede Schule kann über die Einführung der Substitution selbst entscheiden. Auch wenn die Substitutionsregelung in das Belieben der einzelnen Schule gestellt ist, darf das nicht heißen, dass jedes Fach beliebig substituiert werden kann.

Ins Abitur können künftig im Umfang eines Grundkurses "besondere Lernleistungen" eingebracht werden.
Darunter wird folgendes verstanden: Ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, Ergebnisse eines umfassenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Fächern zugeordnet werden können. Diese Leistung ist schriftlich zu dokumentieren und darf nicht schon in den Kursen als Leistungsnachweis eingebracht worden sein. Sie muss weiter in einem Kolloquium präsentiert und erläutert werden.

Diese Regelungen werden in NRW im Zusammenhang mit der Neubearbeitung der S II-Richtlinien in einer Novellierung der APO-GOSt vermutlich 1999 in Kraft treten.

 

© Elschenbroich, Mathe-Werkstatt 03/2001